Allgemeine Geschäftsbedingungen Kanzleiprofiling

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines:
  2. Leistungen der Kanzleiprofiling, Inhaberin Marion Ketteler:
  3. Nebenpflichten der Kanzleiprofiling:
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
  5. Vergütung:
  6. Zahlungsmodalitäten:
  7. Haftung:
  8. Unterlagen / Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling:
  9. Verschwiegenheitspflicht:
  10. Bestellungen im Online-Shop:
  11. Preise und Zahlung im Online-Shop:
  12. Digitale Produkte:
  13. Waren:
  14. Workshops und Coachings aus dem Online-Shop:
  15. Widerrufsrecht:
  16. Hinweise zur Datenverarbeitung:
  17. Schlussbestimmungen:
  1. Allgemeines:

Aufträge mit Kanzleiprofiling, Inhaberin Marion Ketteler werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und soweit sie nicht schriftlich anerkannt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Bestellungen im Online-Shop der Kanzleiprofiling unter www.kanzleiprofiling.de. Das betrifft digitale Produkte (zum Beispiel E-Books der Reihe Essentials), Waren (zum Beispiel die Mitarbeitergesprächskarten) sowie Workshops und Coachings, die über den Online-Shop gebucht werden. Wer im Online-Shop bestellt, ist Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen.

Für Bestellungen im Online-Shop gelten ergänzend die Ziffern 10 bis 14. Weichen sie von den Ziffern 2 bis 9 ab, gehen die Ziffern 10 bis 14 vor.

  1. Leistungen der Kanzleiprofiling, Inhaberin Marion Ketteler:

    • Kanzleiprofiling führt die erteilten Aufträge nach den Berufsgrundsätzen für Unternehmensberater durch.
    • Die Tätigkeit der Kanzleiprofiling besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers und seiner Beschäftigten als Dienstleistung.
    • Für den konkreten Inhalt und Umfang der von der Kanzleiprofiling zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich erteilte Auftrag maßgeblich.
    • Ein konkreter Erfolg wird von der Kanzleiprofiling weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie die Art und den Umfang der Umsetzung der von der Kanzleiprofiling empfohlenen und abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kanzleiprofiling die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen beim Auftraggeber begleitet.
    • Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die Kanzleiprofiling den Auftraggeber darauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt der Kanzleiprofiling gegenüber eine Auftragserweiterung bzw. Auftragserteilung auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
    • Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
    • Die Kanzleiprofiling entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter oder sachverständige Unterauftragsnehmer zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden, sofern im Einzelfall mit dem Auftraggeber nicht schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wird.
  2. Nebenpflichten der Kanzleiprofiling:

    • Die Kanzleiprofiling legt bei ihrer Beratung bzw. der Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen als vollständig und richtig zugrunde.
    • Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen etc. sowie zur Durchführung eigener Recherchen ist die Kanzleiprofiling nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des Auftrages von der Kanzleiprofiling Plausibilitätsprüfungen oder Werteermittlungen vorzunehmen sind, welche an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben und Unterlagen anknüpfen.
  3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:

    • Der Auftraggeber stellt der Kanzleiprofiling die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
    • Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von der Kanzleiprofiling die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist die Kanzleiprofiling nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, bis zur Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers die weitere Tätigkeit einzustellen oder aber den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall der Kündigung kann die Kanzleiprofiling dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
    • Auf Wunsch der Kanzleiprofiling stellt der Auftraggeber eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit oder Richtigkeit in Frage zu stellen.
    • Der Auftraggeber wird keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Kanzleiprofiling oder deren Mitarbeiter zu beeinträchtigen.
  4. Vergütung:

    • Die Leistungen einschließlich eventueller Zusatz- und/oder Ergänzungsaufträge werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – dem Auftraggeber nach den jeweils geltenden Stunden- bzw. Tagessätzen oder Pauschalen der Kanzleiprofiling und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet und durch diesen vergütet. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
    • Für Terminabsagen innerhalb von 72 Stunden vor einem vereinbarten Termin behält sich die Kanzleiprofiling vor, das vereinbarte Honorar für den ausgefallenen Termin in Rechnung zu stellen.
    • Für Reisekosten zu Beratungen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen berechnet die Kanzleiprofiling mit dem PKW 0,90 € pro gefahrenen Kilometer. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden nach Aufwand berechnet. Dabei nutzt die Kanzleiprofiling in der Deutschen Bahn die zweite Klasse, im Flugzeug die Economy Class. Weitere Kosten wie z.B. Parkgebühren etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Tagesspesen werden nach den steuerlichen Richtlinien in Rechnung gestellt. Für Übernachtungen stellt die Kanzleiprofiling die anfallenden Kosten in Rechnung. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Hotels innerhalb Deutschlands in der Klassifizierung ab 3 Sternen. Für das Ausland gelten die deutschen Standards analog.
      Betragen die An- und Abreisezeiten jeweils mehr als 2 Stunden, sind diese anteilig zu 50% mit dem aktuellen Stundensatz zu vergüten.
    • Für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien wird pro Seminartag / Workshoptag eine Pauschale von 50,00 € netto in Rechnung gestellt. Diese Pauschale verringert sich nicht, wenn der Seminartag / Workshoptag kürzer als ein ganzer Tag ist.
    • Für die Gestellung und Vergütung von Seminarräumen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dieser übernimmt die anfallenden Kosten inklusive der Verpflegung. Hierin sind auch die Kosten für die Berater der Kanzleiprofiling enthalten. Vor der verbindlichen Buchung ist die Ausstattung mit der Kanzleiprofiling abzusprechen. Bereitstellungskosten für Beamer, Flipchart, Materialkoffer etc. sind ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen. Die Kanzleiprofiling behält sich ausdrücklich vor, die Seminarräume vorab zu besichtigen und abzulehnen, wenn sie diese nicht für geeignet befindet. In diesem Fall hat der Auftraggeber für Ersatz zu sorgen.
    • Die Kanzleiprofiling ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
    • Werden von der Kanzleiprofiling angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Kanzleiprofiling berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Darüber hinaus kann die Kanzleiprofiling nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die Kanzleiprofiling dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
    • Zeit- und Aufwandsprognosen von der Kanzleiprofiling in Bezug auf den für die Ausführung eines Auftrags erforderlichen zeitlichen Umfang stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand und damit die Höhe der Vergütung von Faktoren abhängen kann, die von der Kanzleiprofiling nicht beeinflusst werden können.
    • Beruht die Überschreitung eines prognostizierten Zeit- oder Vergütungsaufwands auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z.B. Erweiterung der Aufgaben, unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verspätete Übermittlung von Informationen und/oder Unterlagen etc.), ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend der jeweils gültigen Tagessätze der Kanzleiprofiling zu vergüten. Dasselbe gilt für eine Überschreitung bis zu 30%, sofern sie auf anderen Umständen beruht.
    • Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit höher als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber ein Wahlrecht, entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu vergüten. Dieses Wahlrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsaufwands zu vertreten hat.
  5. Zahlungsmodalitäten:

    • Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um eine Nettovergütung, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist.
    • Rechnungen der Kanzleiprofiling werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber sofort fällig und sind spätestens am 7. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von der Kanzleiprofiling angegebene Konto zu überweisen.
    • Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch Mahnung der Kanzleiprofiling, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung, in Zahlungsverzug.
    • Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung hierfür bedarf es nicht.
    • Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    • Für Bestellungen im Online-Shop gelten abweichend die Preis- und Zahlungsregeln in Ziffer 11.
  6. Haftung:

    • Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen der Kanzleiprofiling. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen etc. von der Kanzleiprofiling schriftlich bestätigt werden.
    • Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der Kanzleiprofiling erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Kanzleiprofiling die Umsetzung empfohlener oder abgestimmter Planungen / Maßnahmen / Konzepte etc. beim Auftraggeber begleitet.
    • Bei zu vertretenden Fehlern / Mängeln ist der Kanzleiprofiling Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist eine Nachbesserung objektiv unmöglich, lehnt die Kanzleiprofiling eine Nachbesserung ab oder aber beseitigt die Kanzleiprofiling einen ihr gegenüber geltend gemachten Mangel / Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Vergütung verlangen.
    • Für darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche haftet die Kanzleiprofiling – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung der Kanzleiprofiling auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
    • Die Haftung der Kanzleiprofiling entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige, unvollständige oder verspätet zur Verfügung gestellte Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erkenntniserlangen der Kanzleiprofiling gegenüber schriftlich gerügt werden.
  7. Unterlagen / Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling:

    • Die von der Kanzleiprofiling für den Auftraggeber im Rahmen des erteilten Auftrags erstellten Unterlagen (Berichte, Empfehlungen, Präsentationen, Organisationspläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Berechnungen etc.) dürfen nur zu dem im Auftrag schriftlich vereinbarten Zweck verwendet werden.
    • Die Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dienen allein seinen Interessen.
    • Die Weitergabe oder Präsentation der Ausarbeitungen und / oder Ergebnisse der Kanzleiprofiling an/bei Dritte/n bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Kanzleiprofiling.
    • Dritte werden in den Schutzbereich des Auftrags nicht einbezogen. Sofern der Auftraggeber auf der Grundlage der Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling Maßnahmen ergreift, geschieht das in eigener Verantwortung. Das gilt selbst dann, wenn die Beauftragung der Ausarbeitung durch Dritte veranlasst ist, die Ausarbeitung mit Zustimmung von der Kanzleiprofiling an Dritte weitergegeben wird, das Ergebnis der Ausarbeitung der Kanzleiprofiling Dritten präsentiert wird oder Dritte ganz oder teilweise die Vergütung für die Ausarbeitung übernehmen oder erstatten.
    • Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von der Kanzleiprofiling erstellten Unterlagen oder Ergebnissen stehen allein der Kanzleiprofiling zu. Die urheberrechtliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung dieser schriftlichen Ausarbeitungen bzw. Ergebnisse – auch auszugsweise – bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kanzleiprofiling.
    • Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Kanzleiprofiling nach Auftragsbeendigung und dem vollständigen Ausgleich der Vergütungsansprüche die vom Auftraggeber zur Auftragsdurchführung anvertrauten Unterlagen an den Auftraggeber herausgeben. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen des Auftraggebers durch die Kanzleiprofiling erlischt drei Jahre nach Beendigung der Tätigkeit. Macht der Auftraggeber innerhalb dieser Dreijahresfrist keinen Herausgabeanspruch betreffend seiner Unterlagen geltend, ist die Kanzleiprofiling nach Ablauf dieses Zeitraums zur Vernichtung bzw. Entsorgung dieser Unterlagen berechtigt.
  8. Verschwiegenheitspflicht:

    • Die Kanzleiprofiling ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowie Informationen / Unterlagen, die dieser gegenüber der Kanzleiprofiling ausdrücklich schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat und welche der Kanzleiprofiling im Rahmen der Auftragserfüllung anvertraut werden, Stillschweigen zu wahren.
    • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung wird die Kanzleiprofiling derartige vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben.
    • Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt, wenn und soweit die Kanzleiprofiling kraft Gesetz durch ein gerichtliches Urteil oder aber eine behördliche / staatliche Verfügung zur Offenbarung verpflichtet ist.
    • Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – egal aus welchem Grund und in welcher Form die Beendigung erfolgt – fort.
  9. Bestellungen im Online-Shop:

    • Das Angebot im Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist, wer bei der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Auftraggeber bestätigt das bei der Bestellung.
    • Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung.
    • Der Auftraggeber legt die gewünschten Produkte in den Warenkorb und gibt in der Kasse seine Daten ein. Bis zum Absenden der Bestellung kann er seine Eingaben dort jederzeit prüfen und ändern. Mit dem Absenden der Bestellung gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
    • Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kanzleiprofiling die Bestellung per E-Mail bestätigt (Bestellbestätigung).
    • Vertragssprache ist Deutsch. Die Kanzleiprofiling speichert die Bestelldaten und sendet sie dem Auftraggeber mit der Bestellbestätigung per E-Mail zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.kanzleiprofiling.de/agb/ jederzeit abrufbar.
  10. Preise und Zahlung im Online-Shop:

    • Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegeben sind. Abweichend von Ziffer 6 sind diese Preise Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
    • Die Zahlung ist mit der Bestellung fällig. Sie erfolgt über die Zahlungsarten, die im Bestellvorgang angeboten werden. Die Regelung zur Überweisung binnen sieben Kalendertagen in Ziffer 6 gilt für Bestellungen im Online-Shop nicht.
    • Der Auftraggeber erhält eine Rechnung per E-Mail.
    • Leistungen, die nicht im Online-Shop bestellt, sondern zusätzlich vereinbart werden, rechnet die Kanzleiprofiling nach den Ziffern 5 und 6 ab.
  11. Digitale Produkte:

    • Digitale Produkte (zum Beispiel E-Books der Reihe Essentials) stellt die Kanzleiprofiling als Download bereit. Den Download-Link erhält der Auftraggeber nach Zahlungseingang per E-Mail. Versandkosten fallen nicht an.
    • Die Dateien werden in der Regel als ZIP-Datei mit PDF-Dokumenten geliefert. Zum Öffnen braucht der Auftraggeber dann ein Programm zum Entpacken von ZIP-Dateien und ein Programm zur Anzeige von PDF-Dateien.
    • Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und zeitlich unbegrenzte Recht, das digitale Produkt für die internen Zwecke seiner eigenen Kanzlei oder seines eigenen Unternehmens zu nutzen. Enthaltene Vorlagen und Checklisten darf er dafür intern vervielfältigen und anpassen.
    • Nicht erlaubt sind die Weitergabe an Dritte außerhalb der eigenen Kanzlei oder des eigenen Unternehmens, die Veröffentlichung, der Weiterverkauf sowie die Nutzung für eigene Beratungs-, Schulungs- oder Seminarangebote gegenüber Dritten. Das gilt auch innerhalb von Kanzleiverbünden und Netzwerken: Jede Kanzlei braucht ein eigenes Exemplar. Ziffer 8 gilt ergänzend.
    • Für Mängel an digitalen Produkten gelten die gesetzlichen Vorschriften, für Schadenersatzansprüche ergänzend Ziffer 7.
  12. Waren:

    • Waren (zum Beispiel die Mitarbeitergesprächskarten) liefert die Kanzleiprofiling über den Online-Shop nur an Lieferadressen in Deutschland. Der Versand innerhalb Deutschlands ist für den Auftraggeber kostenlos. Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei bis vier Werktage.
    • Eine Lieferung ins Ausland ist nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Versandkosten möglich.
    • Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Kanzleiprofiling die Ware an das Versandunternehmen übergeben hat.
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Kanzleiprofiling.
    • Inhalt und Gestaltung der Waren sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Nachdruck sind nicht erlaubt. Fotos der ausgelegten Karten zur Dokumentation eigener Mitarbeitergespräche sind erlaubt.
    • Für Mängel an Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften, für Schadenersatzansprüche ergänzend Ziffer 7.
  13. Workshops und Coachings aus dem Online-Shop:

    • Workshops und Coachings, die über den Online-Shop gebucht werden, sind Dienstleistungen. Für sie gelten die Ziffern 2 bis 9, soweit in dieser Ziffer nichts anderes geregelt ist.
    • Inhalt, Dauer, Format und maximale Teilnehmerzahl ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Online-Shop zum Zeitpunkt der Buchung. Sie tritt an die Stelle des schriftlich erteilten Auftrags nach Ziffer 2.
    • Der im Online-Shop angegebene Preis ist das Honorar für die Durchführung. Soweit Reisekosten, die Materialpauschale sowie Kosten für Seminarräume und Verpflegung nach Ziffer 5 anfallen, kommen sie hinzu und werden gesondert in Rechnung gestellt.
    • Den Termin stimmen die Kanzleiprofiling und der Auftraggeber nach der Buchung gemeinsam ab. Die Leistung ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Buchung in Anspruch zu nehmen.
    • Eine Stornierung der Buchung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber die Leistung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Buchung in Anspruch, verfällt der Anspruch auf die Leistung. Der Preis wird nicht erstattet.
    • Einen vereinbarten Termin kann der Auftraggeber bis 72 Stunden vorher verlegen. Sagt er später ab, gilt Ziffer 5: Der Termin zählt als durchgeführt.
    • Kann die Kanzleiprofiling einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, zum Beispiel wegen Krankheit, vereinbaren beide Seiten einen Ersatztermin. Kommt kein Ersatztermin zustande, erstattet die Kanzleiprofiling den gezahlten Preis.
    • Bei der Variante „E-Book + Coaching“ dauert das Coaching 60 Minuten und findet per Videokonferenz statt.
  14. Widerrufsrecht:

    • Das Angebot der Kanzleiprofiling richtet sich an Unternehmer. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  15. Hinweise zur Datenverarbeitung:

    • Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.kanzleiprofiling.de/datenschutzerklaerung/.
  16. Schlussbestimmungen:

    • Auf den der Kanzleiprofiling erteilten Auftrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen Anwendung.
    • Änderungen und Ergänzungen des der Kanzleiprofiling erteilten Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gem. Ziffer 2, fünfter Punkt, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform.
    • Sollte eine Regelung des der Kanzleiprofiling erteilten Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall wird zwischen dem Auftraggeber und der Kanzleiprofiling vereinbart, eine rechtsverbindliche Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
    • Erfüllungsort für alle Leistungen ist Münster/Westfalen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem der Kanzleiprofiling erteilten Auftrag (auch solche im Urkunden- oder im Wechselprozess oder im Mahnverfahren) ist ebenfalls Münster/Westfalen, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    • Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Münster/Westfalen vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und / oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nicht bekannt ist.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15.10.2026. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.

Stand: 15.10.2026