Allgemeine Geschäftsbedingungen Kanzleiprofiling

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines: 2
  2. Leistungen der Kanzleiprofiling, Inhaberin Marion Ketteler: 2
  3. Nebenpflichten der Kanzleiprofiling: 2
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: 3
  5. Vergütung: 3
  6. Zahlungsmodalitäten: 4
  7. Haftung: 5
  8. Unterlagen / Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling: 5
  9. Verschwiegenheitspflicht: 6
  10. Widerrufsbelehrung: 6
  11. Hinweise zur Datenverarbeitung: 7
  12. Schlussbestimmungen: 7

 

 

                                            

  1. Allgemeines:

Aufträge mit Kanzleiprofiling, Inhaberin Marion Ketteler werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und soweit sie nicht schriftlich anerkannt werden.

  1. Leistungen der Kanzleiprofiling, Inhaberin Marion Ketteler:

    • Kanzleiprofiling führt die erteilten Aufträge nach den Berufsgrundsätzen für Unternehmensberater durch.
    • Die Tätigkeit der Kanzleiprofiling besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers und seiner Beschäftigten als Dienstleistung.
    • Für den konkreten Inhalt und Umfang der von der Kanzleiprofiling zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich erteilte Auftrag maßgeblich.
    • Ein konkreter Erfolg wird von der Kanzleiprofiling weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie die Art und den Umfang der Umsetzung der von der Kanzleiprofiling empfohlenen und abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kanzleiprofiling die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen beim Auftraggeber begleitet.
    • Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die Kanzleiprofiling den Auftraggeber darauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt der Kanzleiprofiling gegenüber eine Auftragserweiterung bzw. Auftragserteilung auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
    • Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
    • Die Kanzleiprofiling entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter oder sachverständige Unterauftragsnehmer zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden, sofern im Einzelfall mit dem Auftraggeber nicht schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wird.
  2. Nebenpflichten der Kanzleiprofiling:

    • Die Kanzleiprofiling legt bei ihrer Beratung bzw. der Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen als vollständig und richtig zugrunde.
    • Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen etc. sowie zur Durchführung eigener Recherchen ist die Kanzleiprofiling nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des Auftrages von der Kanzleiprofiling Plausibilitätsprüfungen oder Werteermittlungen vorzunehmen sind, welche an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben und Unterlagen anknüpfen.
  3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:

    • Der Auftraggeber stellt der Kanzleiprofiling die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
    • Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von der Kanzleiprofiling die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist die Kanzleiprofiling nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, bis zur Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers die weitere Tätigkeit einzustellen oder aber den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall der Kündigung kann die Kanzleiprofiling dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.
    • Auf Wunsch der Kanzleiprofiling stellt der Auftraggeber eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit oder Richtigkeit in Frage zu stellen.
    • Der Auftraggeber wird keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Kanzleiprofiling oder deren Mitarbeiter zu beeinträchtigen.
  4. Vergütung:

    • Die Leistungen einschließlich eventueller Zusatz- und/oder Ergänzungsaufträge werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – dem Auftraggeber nach den jeweils geltenden Stunden- bzw. Tagessätzen oder Pauschalen der Kanzleiprofiling und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet und durch diesen vergütet. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
    • Für Terminabsagen innerhalb von 72 Stunden vor einem vereinbarten Termin behält sich die Kanzleiprofiling vor, das vereinbarte Honorar für den ausgefallenen Termin in Rechnung zu stellen.
    • Für Reisekosten zu Beratungen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen berechnet die Kanzleiprofiling mit dem PKW 0,80 € pro gefahrenen Kilometer. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden nach Aufwand berechnet. Dabei nutzt die Kanzleiprofiling in der Deutschen Bundesbahn die zweite Klasse, im Flugzeug die Economy Class. Weitere Kosten wie z.B. Parkgebühren etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Tagesspesen werden nach den steuerlichen Richtlinien in Rechnung gestellt. Für Übernachtungen stellt die Kanzleiprofiling die anfallenden Kosten, maximal 250 € pro Person und Nacht, in Rechnung. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Hotels innerhalb Deutschlands in der Klassifizierung ab 4 Sternen. Für das Ausland gelten die deutschen Standards analog.
    • Für die Gestellung und Vergütung von Seminarräumen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dieser übernimmt die anfallenden Kosten inklusive der Verpflegung. Hierin sind auch die Kosten für die Berater/innen der Kanzleiprofiling enthalten. Vor der verbindlichen Buchung ist die Ausstattung mit der Kanzleiprofiling abzusprechen. Bereitstellungskosten für Beamer, Flipchart, Materialkoffer etc. sind ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen. Die Kanzleiprofiling behält sich ausdrücklich vor, die Seminarräume vorab zu besichtigen und abzulehnen, wenn sie diese nicht für geeignet befindet. In diesem Fall hat der Auftraggeber für Ersatz zu sorgen.
    • Die Kanzleiprofiling ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
    • Werden von der Kanzleiprofiling angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Kanzleiprofiling berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Darüber hinaus kann die Kanzleiprofiling nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die Kanzleiprofiling dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparte Aufwendungen in Rechnung stellen.
    • Zeit- und Aufwandsprognosen von der Kanzleiprofiling in Bezug auf den für die Ausführung eines Auftrags erforderlichen zeitlichen Umfang stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand und damit die Höhe der Vergütung von Faktoren abhängen kann, die von der Kanzleiprofiling nicht beeinflusst werden können.
    • Beruht die Überschreitung eines prognostizierten Zeit- oder Vergütungsaufwands auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z.B. Erweiterung der Aufgaben, unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verspätete Übermittlung von Informationen und/oder Unterlagen etc.), ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend der jeweils gültigen Tagessätze der Kanzleiprofiling zu vergüten. Dasselbe gilt für eine Überschreitung bis zu 30%, sofern sie auf anderen Umständen beruht.
    • Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit höher als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber ein Wahlrecht, entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu vergüten. Dieses Wahlrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsaufwands zu vertreten hat.
  5. Zahlungsmodalitäten:

    • Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um eine Nettovergütung, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist.
    • Rechnungen der Kanzleiprofiling werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber sofort fällig und sind spätestens am 7. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von der Kanzleiprofiling angegebene Konto zu überweisen.
    • Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch Mahnung der Kanzleiprofiling, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung, in Zahlungsverzug.
    • Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung hierfür bedarf es nicht.
    • Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  6. Haftung:

    • Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen der Kanzleiprofiling. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen etc. von der Kanzleiprofiling schriftlich bestätigt werden.
    • Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der Kanzleiprofiling ist ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Kanzleiprofiling die Umsetzung empfohlener oder abgestimmter Planungen / Maßnahmen / Konzepte etc. beim Auftraggeber begleitet.
    • Bei zu vertretenen Fehlern / Mängeln ist der Kanzleiprofiling Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist eine Nachbesserung objektiv unmöglich, lehnt die Kanzleiprofiling eine Nachbesserung ab oder aber beseitigt die Kanzleiprofiling einen ihr gegenüber geltend gemachten Mangel / Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Vergütung verlangen.
    • Für darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche haftet die Kanzleiprofiling – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung der Kanzleiprofiling auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
    • Die Haftung der Kanzleiprofiling entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige, unvollständige oder verspätet zur Verfügung gestellte Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erkenntniserlangen der Kanzleiprofiling gegenüber schriftlich gerügt werden.
  7. Unterlagen / Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling:

    • Die von der Kanzleiprofiling für den Auftraggeber im Rahmen des erteilten Auftrags erstellten Unterlagen (Berichte, Empfehlungen, Präsentationen, Organisationspläne, Zeichnungen, Kalkulationen, Berechnungen etc.) dürfen nur zu dem im Auftrag schriftlich vereinbarten Zweck verwendet werden.
    • Die Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dienen allein seinen Interessen.
    • Die Weitergabe oder Präsentation der Ausarbeitungen und / oder Ergebnisse der Kanzleiprofiling an/bei Dritte/n bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Kanzleiprofiling.
    • Dritte werden in den Schutzbereich des Auftrags nicht einbezogen. Sofern der Auftraggeber auf der Grundlage der Ausarbeitungen der Kanzleiprofiling Maßnahmen ergreift, geschieht das in eigener Verantwortung. Das gilt selbst dann, wenn die Beauftragung der Ausarbeitung durch Dritte veranlasst ist, die Ausarbeitung mit Zustimmung von der Kanzleiprofiling an Dritte weitergegeben wird, das Ergebnis der Ausarbeitung der Kanzleiprofiling Dritten präsentiert wird oder Dritte ganz oder teilweise die Vergütung für die Ausarbeitung übernehmen oder erstatten.
    • Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von der Kanzleiprofiling erstellten Unterlagen oder Ergebnissen stehen allein der Kanzleiprofiling zu. Die urheberrechtliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung dieser schriftlichen Ausarbeitungen bzw. Ergebnisse – auch auszugsweise – bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kanzleiprofiling.
    • Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Kanzleiprofiling nach Auftragsbeendigung und dem vollständigen Ausgleich der Vergütungsansprüche die vom Auftraggeber zur Auftragsdurchführung anvertrauten Unterlagen an den Auftraggeber herausgeben. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen des Auftraggebers durch die Kanzleiprofiling erlischt drei Jahre nach Beendigung der Tätigkeit. Macht der Auftraggeber innerhalb dieser drei Jahres-Frist keinen Herausgabeanspruch betreffend seiner Unterlagen geltend, ist die Kanzleiprofiling nach Ablauf dieses Zeitraums zur Vernichtung bzw. Entsorgung dieser Unterlagen berechtigt.
  8. Verschwiegenheitspflicht:

    • Die Kanzleiprofiling ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowie Informationen / Unterlagen, die dieser gegenüber der Kanzleiprofiling ausdrücklich schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat und welche der Kanzleiprofiling im Rahmen der Auftragserfüllung anvertraut werden, Stillschweigen zu wahren.
    • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung wird die Kanzleiprofiling derartige vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben.
    • Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt, wenn und soweit die Kanzleiprofiling kraft Gesetz durch ein gerichtliches Urteil oder aber eine behördliche / staatliche Verfügung zur Offenbarung verpflichtet ist.
    • Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses- egal aus welchem Grund und in welcher Form die Beendigung erfolgt- fort.
  9. Widerrufsbelehrung:

    • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, sind Sie verpflichtet, die Kanzleiprofiling, Im Hain 9, 48165 Münster, E-Mail: kontakt@kanzleiprofiling.de entweder per Post oder per E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    • Folgen des Widerrufs:
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle bereits erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen auf ein von Ihnen zu benennenden inländisches Konto. Wurde die Ware oder Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist bereits teilweise oder vollständig erbracht, so ist der Widerruf für diese Leistung nicht mehr möglich.
  10. Hinweise zur Datenverarbeitung:

    • Die Kanzleiprofiling erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Teilnehmer. Dabei beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes.
    • Ohne Einwilligung der Teilnehmer werden wir Bestands- und Nutzungsdaten der Teilnehmer nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit das für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Wir werden die Daten nicht ohne die Einwilligung der Teilnehmer für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
    • Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten zu verlangen.
  11. Schlussbestimmungen:

    • Auf den der Kanzleiprofiling erteilten Auftrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen Anwendung.
    • Änderungen und Ergänzungen des der Kanzleiprofiling erteilten Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gem. Ziffer 2.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – zu ihrer Wirksamkeit die Einhaltung der Schriftform.
    • Sollte eine Regelung des der Kanzleiprofiling erteilten Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall wird zwischen dem Auftraggeber und der Kanzleiprofiling vereinbart, eine rechtsverbindliche Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
    • Erfüllungsort für alle Leistungen ist Münster/Westfalen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem der Kanzleiprofiling erteilten Auftrag (auch solche im Urkunde- oder im Wechselprozess oder im Mahnverfahren) ist ebenfalls Münster /Westfalen, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    • Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Münster/Westfalen vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und / oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nicht bekannt ist.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2023. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.

 

Stand: 01.01.2023